Ist die Suche nach einem Ausbildungsplatz erst einmal erfolgreich absolviert, so ist auch die Freude erfahrungsgemäß groß. Doch oftmals schleichen sich in den kommenden Monaten im Verlauf der Ausbildung Unschlüssigkeiten und zunehmende Zweifel über die Wahl der Ausbildung oder über den Beruf an sich ein. Hier muss insbesondere für einen jungen Menschen eine vernünftige Wahl getroffen werden, wie man mit dieser Situation umgeht. Eines steht in diesem Kontext fest: eine leichtfertige Aufgabe des Ausbildungsverhältnisses sollte wirklich nur bei ärgsten Problemen und Zweifeln in Betracht gezogen werden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, welche Schritte Sie in Erwägung ziehen können, um die Situation zu klären.
Gründe, die an der Berufswahl zweifeln lassen
Ursachen und Gründe, die zu einem Ausbildungsabbruch führen können, sind im Regelfall vielfältig. Häufig zählen persönliche Gründe oder vielmehr Konflikte mit Kollegen bzw. dem direkten Vorgesetzten hier mit hinein. Eine nicht zufriedenstellende Ausbildungsqualität ist ebenso ein immer wiederkehrendes Problem, dass die Grundsituation vor Ort zusätzlich für den Auszubildenden dramatisiert. Beinahe jeder 3. Berufsabbrecher gibt in diesem Kontext offen zu, eine schlechte Vorstellung über die Berufswahl gehabt zu haben. Hinzu kommt, dass die aktuell sehr große Auswahl an Ausbildungsstellen ebenso zunehmend verlockend wirkt. Auch die sehr gute Vernetzung über das Internet wirkt förderlich bei einer erneuten Suche nach einem Job.
Optionen zum Ausbildungsabbruch
Grundsätzlich gilt, dass ein Ausbildungsabbruch nur im Ausnahmefall die letzte Lösung sein sollte. Am besten ist es immer, es erst gar nicht soweit kommen zulassen, denn es gibt durchaus Hilfen und Beratungsangebote, die ein Azubi hier als Alternative nutzen kann.
Folgende Empfehlungen können gegeben werden:
- Führen Sie ein offenes und ehrliches Gespräch mit dem Berufsschullehrer und dem Ausbilder. Dieses Vorgehen hilft dabei bestehende Probleme zu lokalisieren und an Lösungsansätzen zu arbeiten. Grundsätzlich sollten Schulen und Betriebe die bestehenden Probleme der Auszubildenden ernst nehmen, um probate Lösungen zu suchen und zu finden.
- Wenn die Probleme zwischen dem Ausbilder und dem Azubi liegen, so ist es sinnvoll, die zuständige Kammer für Konfliktlösungen zu involvieren. Im Regelfall haben Kammern für solche Fälle eine Schlichtungsstelle, die kontaktiert werden kann. An diese Einrichtung kann sich jeder Auszubildende wenden, um die bestehenden Schwierigkeiten zu schildern.
- Im Zuge von Problemen innerhalb der Berufsschule oder mit einzelnen Lehrern können die entsprechenden Sozialpädagogen oder Beratungskräfte genutzt werden. Als Azubi sollte man sich im Zuge der Ausbildung nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn es geht hier um die eigene berufliche Zukunft, die noch am Start steht.
- Auch die Arbeitsagenturen halten Hilfsangebote für Azubis bereit. Grundsätzlich gilt, dass vor einem Abbruch der Ausbildung immer aller relevanten Möglichkeiten genutzt werden sollten, um einen Ausbildungsabbruch zu vermeiden. Erst wenn alle Anstrengungen fehlgeschlagen sind, ist ein Ausbildungsabbruch auch mit einem guten Gewissen machbar.
Kündigungsmöglichkeiten im Zuge der Ausbildung
Im Zuge der Ausbildung ergeben sich einige Möglichkeiten, um eine Ausbildung zu beenden. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte hierzu aufgeführt.
Kündigung vor Ausbildungsbeginn
Sollten Sie noch vor Beginn der Ausbildung für sich feststellen, dass Sie die Ausbildung nicht antreten wollen, so ist es zu diesem Zeitpunkt noch problemlos möglich, die Ausbildung zu kündigen. Hier sind zu diesem Zeitpunkt noch keine Sanktionen zu erwarten, dennoch gehört auch hier ein persönliches Gespräch zum guten Ton.
Kündigung im Rahmen der Probezeit
Im Regelfall gelten die ersten 6 Monate als Probezeit. Diese Zeit wird auch als gegenseitiges Kennenlernen verstanden. In diesem Zeitabschnitt ist eine Kündigung beidseitig problemlos möglich. Es können hier keine Schadensersatzforderungen beidseitig gestellt werden.
Kündigung nach bestandener Probezeit
Eine Kündigung ist auch nach der Probezeit möglich. Diese Kündigung muss schriftlich eingereicht werden. Sollte die Kündigung jedoch ohne eine Begründung erfolgen, so können etwaige Schadensersatzansprüche angemeldet werden.
Kündigung aus fristlosen Grund
Sollte eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich sein, weil das Verhältnis zerrüttet ist, so kommt eine Kündigung aus wichtigem Grund infrage. In einem solchen Fall kommt ausschließlich nur eine Kündigung aus wichtigem Grund infrage. Wichtige Gründe können in diesem Kontext sein: Mobbing oder Gewaltausübung bzw. sexuelle Belästigung etc.
Fazit
Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses sollte nicht leichtfertig geschehen. Erst nach Abwägung aller Tatsachen und nach eingängigen Gesprächen, sollte ein solcher Schritt gegangen werden. Erst wenn im Vorfeld abgehandelte Gespräche zu keiner Lösung geführt haben, dann sollten Sie ernsthaft über die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nachdenken. Nach dem Scheitern aller Maßnahmen kann der Abbruch der Ausbildung dann sinnvoll sein.
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