Dampfen im Büro: Ist das eigentlich erlaubt?

Das Dampfen im Büro als Alternative zur klassischen Zigarette

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Dampfen im Büro: Ist das eigentlich erlaubt?
Klassische Raucher sind im Büro vom Rauchverbot betroffen. Doch gilt das auch für Dampfer? Foto: lindsayfox/pixabay.com

Mit der E-Zigarette scheinen alle Gründe für den Konsumverbot in den Büros aufgehoben zu sein: Der Dampf riecht nicht so unangenehm wie Zigarettenrauch und die E-Zigarette ist gesundheitlich unbedenklicher für den Raucher als auch den Nichtraucher. Deswegen kommt schnell die Frage auf, ob rein rechtlich im Büro gedampft werden darf.

Das Rauchverbot hat gute Gründe

Das Rauchen von Zigaretten ist grundsätzlich in allen Unternehmensgebäuden strikt untersagt. Die Raucher müssen sich mit einem eigens eingerichteten Raucherzimmer begnügen oder zum Rauchen nach draußen gehen. Für das Rauchverbot spricht vieles: Schnell kann in einem unaufmerksamen Moment die Zigarette auf die Akten fallen, diese beschmutzen oder sogar einen Brand auslösen. Nikotin setzt sich auf den Wänden und dem Mobiliar ab, was ständige Renovierungskosten mit sich bringt. Für den Arbeitgeber und den Unternehmen sind dies unnötige und ärgerliche Kosten. Zuletzt fühlen sich nicht rauchende Kollegen belästigt und können gesundheitliche Schäden infolge des Passivrauchens erleiden. Das Rauchverbot dient damit auch dem Schutz der nicht rauchenden Arbeitnehmer.

Die E-Zigarette als bessere und gesündere Zigarette?

Beim Rauchen einer E-Zigarette wird kein Tabak verbrannt, sondern Liquid. Das Liquid wird mittels eines Verdampfers in Dampf umgewandelt, der eingeatmet wird. Der Dampf ist grundsätzlich nicht so aufdringlich wie der Rauch einer Zigarette: Manche Liquid-Sorten geben beim Verdampfen gar keinen oder nur wenig Geruch ab. E-Liquid Shops bieten dazu eine großzügige Auswahl an hochwertigen Produkten an. Es gibt aber natürlich auch Liquids, deren Dampf vom Geruch her ebenso belästigend sein kann, wie von einer herkömmlichen Zigarette.

Da eine E-Zigarette nicht brennt, ist sie im Büro sicherheitstechnisch zunächst unbedenklich. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass der Verdampfer bei falscher Anwendung und unsachgemäßer Behandlung auch explodieren kann. Solche Fälle soll es tatsächlich schon gegeben haben. Unkundige sollten nicht an den Bestandteilen der E-Zigarette herumbasteln oder diese ständig der prallen Sonne aussetzen.

Bislang gibt es keine aussagekräftigen Studien, ob und in welchem Maße der Konsum von E-Zigaretten oder das Passiv-Dampfen die Gesundheit beeinträchtigt oder schadet. Allerdings sollte mit Liquid vorsichtig agiert werden: Vor allem in nikotinhaltigem Liquid ist der Giftstoff Nikotin hoch konzentriert. Es kann tendenziell passieren, dass Liquid aus dem Mundstück austritt, was im schlimmsten Fall zu einer Verätzung des Mundraums und zu schweren Vergiftungen führen kann. Ganz unbedenklich ist der Konsum der E-Zigarette also nicht, obgleich die Vorteile gegenüber klassischen Zigaretten überwiegen dürften.

Apropos Liquid: Es ist davon abzuraten, bei der Auswahl des E-Liquids einzig und allein nach dem Preis zu gehen. Vielmehr sollten sich Dampfer/innen im Fachhandel informieren oder beraten lassen und dann entscheiden, welches Liquid die erste Wahl ist. Fachhändler wie dinamo.koeln bieten sowohl lokal als auch online ein großes Sortiment an hochwertigen Liquids namhafter Hersteller und Marken an.

Die E-Zigarette und das Arbeitsrecht – Status Quo

Da die E-Zigarette relativ neu ist und für sie noch keine aussagekräftigen Studien bezüglich der Gefährdung der Gesundheit der Konsumenten sowie Dritter vorliegt, gibt es auch noch keine gesetzliche Verordnung zu dieser. Nur in Nordrhein Westfalen wurde ein Urteil von Seiten des Oberverwaltungsgerichts Münster (AZ 4A775/14) herausgegeben. Dort wird das Rauchen von Zigaretten scharf vom Dampfen von E-Zigaretten abgegrenzt, zugunsten der E-Zigarette. Das Dampfen einer E-Zigarette zählt demnach nicht zum Raucherverbot. Eine gesetzlich fundierte Erlaubnis oder ein gesetzlich festgeschriebenes Verbot bezüglich des Dampfens gibt es aber bisher in keinem Bundesland.

Damit ist ein Status Quo beim Konsum von E-Zigaretten in Unternehmensräumen, wie Büros gegeben. Letztendlich liegt die Entscheidung bei der Unternehmensleitung und damit beim Arbeitsgeber, ob im Büro gedampft werden darf oder nicht. Ebenso kann der Arbeitsgeber, wenn er das Gefühl hat, dass ein Arbeitnehmer so viel dampft, dass er seine Arbeiten nicht pünktlich erledigen kann, die E-Zigarette im Büro verbieten. Ebenso hat der Arbeitgeber auch das Recht, bei überhand nehmenden Raucher- und Dampfpausen den Arbeitnehmer wegen Arbeitszeitbetrug zu belangen, wenn die Arbeiten nicht erledigt werden. Die meisten Arbeitgeber verlangen sogar von ihren Arbeitnehmern, sich bei einer Raucher- oder Dampfpause ausszustempeln, damit dies nicht in die Arbeitszeit hineingerechnet wird.

Rücksicht zu nehmen ist das wichtigste Gebot

Im Zweifel sollte immer der Arbeitgeber gefragt werden, ob er das Dampfen in seinem Büro duldet. Eigenmächtiger Konsum der E-Zigarette im Büro ist unhöflich und rücksichtslos, auch gegenüber seinen Kollegen im Büro. Auch dann, wenn der Arbeitgeber den Konsum von E-Zigaretten erlaubt, ist Rücksicht das höchste Gebot. Die Kollegen sollten gefragt werden, ob es sie stört. Sofern die Kollegen nichts gegen das Dampfen einzuwenden haben, ist es eine nette Geste, wenn ein Liquid benutzt wird, dessen Dampf nicht aufdringlich riecht. Dennoch sollte auch der E-Zigarettenkonsum im Büro nicht übertrieben werden, sowohl mit Blick auf die nichtrauchenden Kollegen, als auch auf die zu erledigende Arbeit. Wird durch das Dampfen die Arbeit vernachlässigt, ist der Ärger auf der Seite des Arbeitgebers sowie auf der Seite des Arbeitnehmers groß und nahezu vorprogrammiert.

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2 Kommentare

  1. Hallo,
    ich habe einige kurze Anmerkungen zu Ihrem Text:

    “Nikotin setzt sich auf den Wänden und dem Mobiliar ab,…” -> Nikotin ist farb- und geruchlos. Es sind andere Verbrennungsrückstände die sich absetzen.

    “Beim Rauchen einer E-Zigarette wird kein Tabak verbrannt, sondern Liquid.” -> diese Formulierung ist schlicht falsch. Liquid wird verdampft bzw. vernebelt.

    “…dass der Verdampfer bei falscher Anwendung und unsachgemäßer Behandlung auch explodieren kann.” -> auch eine falsche Formulierung. Es sind die Akkutraeger bzw. die Akkus selbst, welche bei falscher Benutzung (oder Manipulation) ausgasen und “explodieren”.

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