Die Brückentage 2018 in NRW, Bayern, Hessen und ganz Deutschland

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Die Brückentage 2018 in NRW, Bayern, Hessen und ganz Deutschland
Foto: MaeM/pixabay.com

Das Jahr 2018 erweist sich als besonders arbeitnehmerfreundlich. Schon der erste Montag ist – mit dem Neujahrstag – ein freier Tag. Auch der Tag der Arbeit fällt mit einem Dienstag günstig für die Nutzung von Brückentagen. Der Tag der deutschen Einheit ist ein Mittwoch, Weihnachten fällt ebenfalls auf Werktage (Dienstag, Mittwoch). Für einige Bundesländer und Regionen kommen noch weitere Feiertage hinzu, wie Fronleichnam, Reformationstag / Allerheiligen und Buß- und Bettag. Ein guter Grund, das Meiste aus den zur Verfügung stehenden Urlaubstagen herauszuholen, oder?

Neujahr 2018: Brückentage pfiffig nutzen – bis 16 freie Tage möglich

Wer für das Jahr 2017 noch Urlaubstage übrig hat, kann sich mit dreien davon ab Weihnachten über Neujahr bringen und kommt somit auf acht freie Tage. Noch mehr freie Zeit steht zur Verfügung, wenn vom 27.12.2017 bis zum 05.01.2018 Urlaub eingereicht wird. Sieben Tage Urlaub ergeben dann 16 arbeitsfreie Tage am Stück. Wer schon auf neuen Urlaub warten muss, macht zumindest noch neun freie Tage aus vier Urlaubstagen, wenn er vom 02.01.2018 bis 05.01.2018 Urlaub beantragt. Die Bundesländer, die sich im Allgemeinen über einen weiteren freien Tag im Januar freuen – dem 06.01.2018, Heilige drei Könige – haben in diesem Jahr das Nachsehen. Der 06.01.2018 ist ein Sonnabend. Betroffen sind hier Arbeitnehmer aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt.

Ostern 2018: Viel freie Zeit trotz weniger Urlaubstage

Schon zehn freie Tage erwarten die Arbeitnehmer bundesweit, wenn sie vom 26.03. bis 29.03. Urlaub einreichen. Eingesetzte Urlaubstage: vier! Acht Urlaubstage ergeben 16 Tage Auszeit, bei einer Urlaubsplanung vom 26.03. bis 06.04.2018. Nicht alle werden zur gleichen Zeit Urlaub bekommen oder wollen. Wiederum zehn freie Tage ergeben sich bei dem Einsatz von vier Urlaubstagen, wenn auf dem Urlaubsantrag 03.04. – 6.04.2018 steht.

1. Mai 2018: mit dem “Tag der Arbeit” Tage der Freizeit erhalten

Wer einen montäglichen Urlaubstag einreicht, kommt auf vier freie Tage. Auf neun freie Tage mit dem Einsatz von vier Urlaubstagen kommen jene, die 30.04. – 04.05.2018 auf ihrem Urlaubsschein stehen haben. Weitere Möglichkeit für den langen Genuss der Frühlingstage: 02.05. – 04.05.2018. Drei Tage Urlaub, sechs Tage ausspannen.

Schlag auf Schlag – Himmelfahrt einbinden

Acht Tage Urlaub einreichen, 16 Tage der Arbeit fernbleiben. Möglich wird das, wenn der Urlaub vom 30.04. – 11.05.2018 genommen wird. Eine weitere, etwas kürzere Variante wäre 30.04. – 09.05. Sieben Tage Urlaub und 13 freie Tage. Auf immerhin noch neun freie Tage kommen die, die vom 07.05. – 11.05.2018, vier Tage Urlaub beanspruchen. Etwas kürzere Erholung bietet die Möglichkeit 07.05. – 09.05. Sechs Tage raus aus dem Alltagstrott mit drei Urlaubstagen. Mit nur einem Urlaubstag vier Tage Freizeit bietet Christi Himmelfahrt jedes Jahr.

Pfingsten 2018: 17 Tage Erholung möglich

Neun Tage frei bei vier Tagen Urlaub werden erreicht, wenn der Antrag so gestellt wird: 22.5. – 25.5.2018. Zehn Tage Erholung bei fünf Tagen eingereichten Urlaub? 14.05. – 18.05.2018. Zwölf Tage entspannen bei sechs Tagen verbrauchtem Urlaub? Klar, vom 11.05. – 18.05.2018! 17 Tage entfliehen Arbeitnehmer dem “Hamsterrad”, wenn sie, vom 07.05. – 18.05.2018, neun Tage Urlaub beanspruchen.

Sonderfall Fronleichnam: Unter anderem Bayern, Hessen und NRW freuen sich

Alle, für die Fronleichnam als Feiertag gilt, haben Ende Mai / Anfang Juni gleich die nächste Chance auf ein “Schnäppchen”. Wie an Christi Himmelfahrt ergeben sich einige Varianten:
Ein Tag Urlaub am 01.06.2018 ergibt vier freie Tage. Drei Tage Urlaub und sechs Tage frei sind vom 28.05. – 30.05.2018 möglich. Vier Tage Urlaub, vom 28.05. – 01.06., machen neun Tage Freizeit möglich. Mit sieben Tagen Urlaub sind 13 freie Tage wie folgt umsetzbar: 22.05. – 30.05.2018 Wird Urlaub vom 22.05. – 01.06.2018 auf dem Urlaubsschein eingetragen, so bedeutet das, 16 Tage fern der Arbeit zu sein, bei nur acht Urlaubstagen.

Wieder bundesweit – 03.10.2018, Tag der deutschen Einheit

Mit zwei verbrauchten Urlaubstagen auf fünf freie Tage kommen Arbeitnehmer 2018, wenn sie für den 01. und 02.10. oder 04. und 05.10. Urlaub einreichen.
Wenn es etwas mehr sein darf, braucht es, vom 01.10. – 05.10.2018, vier Tage Urlaub, um auf neun Tage Auszeit zu kommen.

Wieder Bayern und Nordrhein-Westfalen im Vorteil: Reformationstag / Allerheiligen

Zugegeben, nur sechs Bundesländer profitieren hier nicht. Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Alle anderen schaufeln sich eine Lücke von sechs Tagen in den Arbeitsalltag, wenn sie, vom 29.10. – 31.10.2018 beziehungsweise vom 30.10. – 02.11.2018, drei Tage Urlaub nehmen. Neun freie Tage, bei vier genommenen Urlaubstagen, gibt es vom 29.10. – 02.11.2018. Wo Allerheiligen der Feiertag ist, ergibt sich noch die Möglichkeit, mit einem Urlaubstag auf vier freie Tage zu kommen.

Fröhliche Weihnacht 2018

Mit nur einem Urlaubstag am 24.12.2018 kommen Sie auf fünf freie Tage am Stück. Immerhin vier freie Tage ermöglicht ein Urlaubstag am 31.12.2018. Drei Urlaubstage, eingereicht vom 24.12. – 28.12.2018 ergeben neun freie Tage. Ebenfalls drei Urlaubstage braucht es, um auf acht freie Tage über den Jahreswechsel zu kommen – 27.12. – 31.12.2018. Sind noch vier Tage Urlaub übrig, sind die gut vom 24.12. – 31.12.2018 eingereicht. Es ergeben sich elf Tage Freizeit.

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