Inventur: Definition, Inventurarten, Inventurverfahren

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Arbeitnehmer stehen vor einem Hochregal zwecks Inventur.
Unter einer Inventur versteht man die Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände, sowie der Schulden zu einem bestimmten Stichtag. Foto: Pressmaster/Shutterstock.com

Definition: Unter einer Inventur versteht man die Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände, sowie der Schulden zu einem bestimmten Stichtag. Durch sie werden lückenlos die die Menge, die Art und der Wert der Vermögensgegenstände eines Unternehmens festgehalten. Es gibt verschiedene Inventurarten, mit denen diese Bestandsaufnahme vorgenommen werden kann.

Welche verschiedenen Inventurverfahren gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen der körperlichen und der Buchinventur unterschieden. Bei der körperlichen Inventur werden alle Gegenstände, die angefasst werden können (Maschinen, Warenbestände etc.) gezählt, gemessen oder geschätzt. Durch dieses Vorgehen entsteht ein Bestandsverzeichnis, das sogenannte Inventar, in der die Menge und der Zustand der einzelnen Posten festgehalten wird. Bei der Buchinventur werden alle nicht körperlichen Gegenstände (Verbindlichkeiten, Forderungen) festgehalten und aufgezeichnet.

Welche verschiedenen Arten der Inventur gibt es?

Die Stichtagsinventur

Bei dieser Art der Inventur handelt es sich um die am häufigsten durchgeführte Inventurform. Bei ihr wird an einem festgelegten Stichtag, zumeist am Tag des tatsächlichen Jahresabschlusses, eine komplette und mengenmäßige Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Stichtagsinventur muss nicht genau am Bilanzstichtag stattfinden, sondern kann auch bis zu 10 Tagen vor oder nach dem festgelegten Stichtag vorgenommen werden.

Die verlegte Inventur

Dies verlegte Inventur kann dann in Frage kommen, wenn die Bestandsaufnahme aufgrund sehr großer Warenbestände zum Bilanzstichtag nicht im Rahmen der vorgeschriebenen Frist durchgeführt werden kann. In diesem Fall kann die körperliche Bestandsaufnahme an einem beliebigen Tag innerhalb von drei Monaten vor oder von zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Zum Abschlussstichtag muss dennoch eine wertmäßige Fortschreibung durchgeführt werden.

Die permanente Inventur

Bei dieser Inventurform ist es möglich, die Bestandserfassung zeitlich über das gesamte Geschäftsjahr zu verteilen. Auf die körperliche Bestandsaufnahme zu einem bestimmten Stichtag wird bei dieser Inventurart vollkommen verzichtet. Die permanente Inventur ermöglicht also eine Totalerfassung des Inventars. Voraussetzung für diese Inventurart ist die Führung eines Lagerbuchs, sowie die Bereitstellung überprüfbarer Unterlagen für alle Zu- und Abgänge des Lagers. Einmal im Geschäftsjahr muss zwar theoretisch eine körperliche Bestandserfassung durchgeführt werden, bei dieser müssen jedoch nicht alle Bestände gleichzeitig erfasst werden.

Die Stichprobeninventur

Die Stichprobeninventur macht eine körperliche Bestandsaufnahme dann überflüssig, wenn der vorhandene Warenbestand nach Art, Wert und Menge mit Hilfe von Stichproben durch mathematisch-statistische Verfahren ermittelt werden kann. Auf diese Weise kann der Gesamtbestand der Bestände lediglich anhand von Stichproben errechnet werden. Besonders in Großunternehmen kommt dieses Inventurverfahren häufig zur Anwendung. Güter, die nicht einem Stichprobeninventurverfahren unterzogen werden dürfen, sind leicht verderbliche Waren, sowie Erzeugnisse, die einem unkontrollierbarem Schwund unterliegen. Diese Form der Inventur darf ebenfalls nicht bei sehr wertvollen Produkten zum Einsatz kommen.

Ergebnis der Inventurarten

Die Inventur Ergebnisse sollten in einem dreigeteilten Verzeichnis nach festgelegten Regeln aufgelistet werden. Die drei Teile des Verzeichnis bestehen aus den Positionen Vermögen, Schulden und Reinvermögen bzw. Eigenkapital.

Welchem Zweck dient die Inventur?

Eine Inventur ist eine wichtige quantitative Grundlage zur Erstellung einer Bilanz. Die Bestandserfassung dient sowohl der Selbstkontrolle eines Unternehmens oder eines Kaufmanns, als auch dem Gläubigerschutz. Zudem stellt sie eine Kontrollfunktion in Bezug auf die Buchführung des Unternehmens dar.

Definition Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur

  • Vollständigkeit der Inventur
  • Richtigkeit der Bestandsaufnahme
  • Stetigkeit der Bestandsaufnahme
  • Klarheit und Nachprüfbarkeit des Inventurverfahrens
  • Einzelerfassung der Bestandsaufnahme
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