Kurz vorgestellt: Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

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Security-Mann steht im Flur eines Gebäudes
Die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung (GewO) ist eine Prüfung, die für Wachpersonal vorgeschrieben ist, welches im öffentlichen Wach- und Objektschutz tätig ist. Foto: Andrey_Popov/Shutterstock.com

Hin und wieder finden hier auf itsystemkaufmann.de alternative Berufe und Tätigkeiten wie die Ausbildung bei der Polizei und viele weitere Erwähnung, um einen Blick über den Tellerrand zu ermöglichen. Deshalb heute ein Bericht über die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung. Worum geht es dabei eigentlich?

Die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung (GewO) ist eine Prüfung, die für Wachpersonal vorgeschrieben ist, welches im öffentlichen Wach- und Objektschutz tätig ist. Die Prüfung wird von der IHK in mündlicher und schriftlicher Form abgenommen und muss erfolgreich absolviert werden, um im öffentlichen Sicherheits- und Wachbereich tätig werden zu können.

Für welche Tätigkeiten wird die Sachkundeprüfung benötigt?

Die Sachkundeprüfung wird für alle Wach- und Sicherheitstätigkeiten im öffentlichen Bereich benötigt, bei denen Personen oder Eigentum überwacht werden sollen. Beispiele sind zum Beispiel Ladendetektive im Kaufhaus, Personal welches als Einlasskontrolle in öffentlichen Diskotheken arbeitet, aber auch die sogenannten City Streifen. Außerdem ist die Sachkundeprüfung für Wachpersonal vorgeschrieben, welches in einer leitenden Position in Flüchtlingsunterkünften arbeitet.

Das Ziel der Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist es, die Eignung des Wachpersonals sowie dessen erforderliches Fachwissen, welches für die Ausübung der Tätigkeiten erforderlich ist, nachzuweisen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung

Um an der Sachkundeprüfung nach §34a GewO teilnehmen zu können, ist ein Kurs bzw. eine Unterrichtung erforderlich. Diese erfolgt durch die zuständige IHK und umfasst alle prüfungsrelevanten Themen. Die Kurse werden kostenpflichtig angeboten. Die Kosten können jedoch vom Arbeitgeber übernommen werden. Außerdem gibt es Möglichkeiten zur Förderung durch den Staat. Die Schulung umfasst insgesamt 40 Stunden. Auf sie folgt, nach erfolgreicher Teilnahme, die Sachkundeprüfung.

Wie läuft die Sachkundeprüfung nach §34a GewO ab?

Die Sachkundeprüfung wird von der lokalen IHK abgenommen. Sie besteht aus zwei Teilen. Ein schriftlicher Teil dauert 120 Minuten. Auf diesem folgt ein mündlicher Teil, von 15 Minuten Dauer. Themen umfassen unter anderem das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Gewerberecht und Datenschutz. Weitere Themen, die in der Sachkundeprüfung abgefragt werden, sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie Straf- und Verfahrensrecht, inklusive der Umgang mit Waffen und Munition. Zudem befasst sich ein Teil der Prüfung mit der Unfallverhütung im Wach- und Sicherheitsbereich sowie mit dem Umgang von Menschen, der Deeskalation in Gefahrensituationen, etc. und mit den Grundzügen der Sicherheitstechnik.

Befreiung von der Prüfung

Der Gesetzgeber sieht die Befreiung von der Sachkundeprüfung nach §34a der GewO für Fachpersonal vor. Bei Fachpersonal handelt es sich um solche Menschen, die über eine einschlägige Berufsausbildung im Wach- und Sicherheitsgewerbe verfügen. Beispiele sind zum Beispiel Fachkräfte für Schutz- und Sicherheit, Werkschutzfachkräfte und deren Meister. Die Sachkundeprüfung nach §34 GewO gilt außerdem als erbracht, wenn ein Mitarbeiter befugt und legal seit mindestens drei Jahren im Bewachungsgewerbe tätig ist.

Die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung ist darüber hinaus der Belehrung nach demselben Paragraphen übergeordnet und damit höherwertig. Das bedeutet, dass die Teilnahme an der Sachkundeprüfung von der Belehrung nach §34a GewO befreit.

Fazit und Zusammenfassung

Die Sachkundeprüfung nach §34a der GewO ist eine wichtige Voraussetzung für die Tätigkeiten im öffentlichen Wach- und Sicherheitsdienst. Sie steht über der Belehrung nach dem gleichen Paragraphen. Sie steht jedoch unter einer fachlichen Ausbildung in der Branche, wie zum Beispiel zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Menschen mit einer solchen Ausbildung sind von der Sachkundeprüfung befreit. Für die Teilnahme an der Prüfung, die bei der IHK erfolgt, ist ein Kurs von 40 Stunden erforderlich. Die anschließende Prüfung erfolgt in einem mündlichen sowie einem schriftlichen Teil.

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