Umschulung: Voraussetzung, Formen und Finanzierung

Die Umschulung: Weitaus mehr als eine attraktive Alternative

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Eine junge Frau mit Brille beißt auf einen Stift und sitzt vor einem Notebook
Wer eine Umschulung mit Erfolg durchführen möchte, muss sich durchbeißen. Ehrgeiz wird am Ende belohnt. Foto: jeshoots-com/pixabay.com

Der Umschulung hängt leider oft ein Ruf als Maßnahme für Langzeitarbeitslose nach. Doch das ist nur bedingt richtig. Vielmehr ist die Umschulung eine gute Möglichkeit für Arbeitnehmer und arbeitslose Menschen neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Eine Umschulung ermöglicht eine Weiterbildung, die in vielen Fällen für den Teilnehmer sogar kostenlos sind. Die Voraussetzungen für eine Umschulung können vielfältig sein, ebenso wie die Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Voraussetzungen für eine Umschulung

Grundsätzlich müssen für eine Umschulung die Interessenten in zwei Gruppen unterteilt werden. So kann herausgefunden werden, welche Voraussetzungen zutreffend sind und welche Vorteile sich aus der Umschulung ergeben. Die eine Gruppe sind Menschen, welche von der Arbeitslosigkeit betroffen sind. Hier ist das Ziel der Umschulung vor allem eine schnelle und effektive Integration in den Arbeitsmarkt. Die Voraussetzungen hierfür sind sehr flexibel. Eine Umschulung kann eine Erstausbildung ersetzen, sofern schon berufliche Erfahrung vorhanden ist. Ebenso kann eine Umschulung das Ziel haben die Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu steigern. Letzteres Argument ist auch für Arbeitnehmer entscheidend. Auch diese Personengruppe ist ein potenzieller Anspruchssteller auf eine Umschulung. Allerdings handelt es sich hier dann um eine freiwillige und zusätzliche Leistung, die nur unter bestimmten Bedingungen bezuschusst werden kann.

Die Finanzierung der Umschulung

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit eine Umschulung durch den Arbeitgeber finanzieren zu lassen. Hat der Arbeitgeber ein Interesse an einer Umschulung und bietet diese an, so kann dieses Angebot gerne angenommen werden. Die Kosten, welche der Arbeitnehmer zu tragen hat, können unter Umständen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind die Bildungsprämie, oder Angebote zur Kostenübernahme seitens des Arbeitgebers. Im Falle des Falles sollte man sich als Arbeitnehmer durch einen Steuerexperten beraten lassen. So können die potenziellen Einsparmöglichkeiten im Bereich der Steuer optimal genutzt werden. Die staatliche geförderte Bildungsprämie hat bestimmte Zugangsvoraussetzungen, welche erfüllt sein müssen. Diese sind jedoch bewusst einfach gehalten und können problemlos abgehakt werden. Eine weitere Alternative ist ein Förderkredit der KfW-Bank. Für diesen gelten allerdings strengere Voraussetzungen. Beispielsweise spielt hier das Alter des Antragsstellers eine große Rolle, sowie der bisherige Berufsweg. Die Chancen eine Förderung zu erhalten nachdem eine Ausbildung abgeschlossen wurde sind vergleichsweise gering. Dennoch sollte auch diese Finanzierungsmöglichkeit nicht außer Acht gelassen werden.

Arbeitslose Menschen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Integration in den Arbeitsmarkt. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf Förderung einer Umschulung. Es müssen hier strenge Voraussetzungen erfüllt werden. Die ARGE, oder das Jobcenter stellen bei Erfüllung dieser Voraussetzungen einen Bildungsgutschein aus. Dabei obliegt die Entscheidung über die Förderung dem jeweiligen Amt. Nähere Informationen hierzu gibt es beim örtlichen Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzliche Kriterien sind eine drohende oder stattfindende Arbeitslosigkeit, sowie das Fehlen einer beruflichen Erstausbildung. Studiengänge werden in der Regel nicht gefördert. Zudem muss der Träger der Maßnahme von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter zertifiziert sein.

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Welche Formen der Umschulung gibt es?

Eine Umschulung kann in Vollzeit, oder in Teilzeit stattfinden. In der zweiten Variante handelt es sich in der Regel um eine berufsbegleitende Umschulung. Für diese geben Arbeitgeber oft genügend Freiräume, um den Erfolg der Umschulung zu gewährleisten. Eine Umschulung in Vollzeit findet in der Regel nur bei Maßnahmen der Agentur für Arbeit, oder des Jobcenters statt. Alternativ handelt es sich hierbei um einen Crash-Kurs mit erhöhtem Zeitaufwand, welcher allerdings zeitlich befristet ist. Die Umschulung besteht in der Regel aus einem ausführlichen theoretischen Teil, sowie einem kleinen praktischen Teil. Arbeitnehmer haben es hier leichter, denn der praktische Teil kann direkt im Betrieb durchgeführt werden. Learning by doing ist das Motto, dass bei jeder Umschulung eine große Rolle spielt. Auch geförderte Maßnahmen sollen ein möglichst praxisnahes Bild des Berufes vermitteln.

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