- Grundvoraussetzungen für die Bewilligung von Förderleistungen zur IT-Fachumschulung
- Leistungen, die durch die Agentur für Arbeit übernommen werden
- Lebenshaltungskosten
- Pflege- bzw. Betreuungskosten für Angehörige und Kinder
- Kosten für auswärtige Unterkunft oder Umzug
- Fahrtkosten zur Umschulungsstätte
- Einmalige Sonderleistungen
- Förderungen zur Umschulung im IT-Systemfachbereich beantragen
- Tipps:
Für eine Umschulung zum IT-Systemkaufmann/-kauffrau können staatliche Förderungen durch die Arbeitsagentur in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen dafür hängen immer von dem Einzelfall eines Antragstellers ab und stellen keine gesetzliche Pflichtleistung dar. Entscheidend ist, dass der gewünschte Beruf in diesem Fachbereich den potenziellen Fähigkeiten eines Arbeitnehmers entspricht, zudem muss es sich dabei immer um eine zukunftsorientierte Tätigkeit handeln. Der Bedarf an IT-Fachpersonal steigt stetig, weshalb Arbeitsagenturen Förderungen bei Bedarf bewilligen. Grundsätzlich ist eine Umschulung nicht mit einer Weiterbildung zu verwechseln.
Grundvoraussetzungen für die Bewilligung von Förderleistungen zur IT-Fachumschulung
Der Begriff “Umschulung” setzt immer voraus, dass der oder die Antragsteller/in bereits eine Erstausbildung absolviert hat, unabhängig vom erfolgten oder nicht erreichten Abschluss. Das Mindestalter zur Zulassung einer staatlich geförderten Umschulung beträgt 18 Jahre. Bis dahin unterliegen Schüler oder Auszubildende gesetzlich der Schul- bzw. Ausbildungspflicht. Ein/e zuständige/r Sachbearbeiter/in analysiert bei Antragstellung zunächst die berufliche Situation. Denn der einfache Wille eine Umschulung zu absolvieren reicht nicht aus.
Gründe für eine solche Maßnahme sind:
- Der bisherige Beruf kann aus ökonomischen oder staatlichen Gründen nicht fortgeführt werden.
- Der Bedarf an Fachkräften im jetzigen Beruf erfüllt den Tatbestand der Übersättigung an Fachkräften und stellt eine voraussichtliche längere Arbeitslosigkeit dar.
- Psychische oder/und körperliche Gegebenheiten erfordern zwingend eine Umschulung.
- Mütter oder Väter, die über mehrere Jahre Kinder großziehen und anschließend keine oder nur sehr geringe Chancen auf eine Neuanstellung in ihrem bisherigen Beruf besitzen.
- Eine drohende Arbeitslosigkeit oder eine bestehende dauerhafte Arbeitslosigkeit erschweren die Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Hinweis: Weitere Faktoren werden erst bei der Analyse herauskristallisiert und können zusätzlich zur Förderungsbewilligung ausreichen.
Leistungen, die durch die Agentur für Arbeit übernommen werden
Bevor ein Umschulungsteilnehmer einem Schulungsbetrieb zur Umschulung im Fachbereich IT-Systemkaufmann/-frau zusagt, muss immer erst die Bewilligung durch die Arbeitsagentur erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Regel bleibt ein Umschüler auf den Umschulungsosten sitzen und muss diese aus eigenen Mitteln finanzieren.
Der Staat gewährt Umschulungen in Form von Bildungsgutscheinen, die unmittelbar mit dem Umschulungsbetrieb verrechnet werden und Zusatzleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes. Zu den persönlichen Finanzleistungen, die ein/e Umschüler/in erhält, gehören:
Lebenshaltungskosten
Zur Berechnung der Lebenshaltungskosten nach dem Sozialgesetzbuch sind die selbstständigen Einkünfte des Antragstellers zu berücksichtigen. Wer Lebensunterhalt durch einen Ehepartner oder den Eltern erhält, muss vorrangig darauf zurückgreifen. Die Agentur für Arbeit stellt allein einen notwenigen Differenzbetrag sicher, wenn das Gesamteinkommen der im Haushalt lebenden Personen zur selbstständigen Versorgung nicht vollständig ausreicht. Zudem ist eine Offenlegung aller weiteren Einkünfte, wie Mittel aus Pacht, Mieten oder gewinnbringenden Beteiligungen erforderlich. Erst, wenn alle eigenständigen Mittel zur Lebenssicherung nicht ausreichen, darf die Arbeitsagentur Unterstützung leisten. Dazu zählen auch Leistungen zur Wohnungssicherung.
Pflege- bzw. Betreuungskosten für Angehörige und Kinder
Personen, die in ihrem Haushalt minderjährige Kinder großziehen und für die Umschulungszeit eine Betreuung benötigen, können die Kosten dafür von der Arbeitsagentur erstatten lassen. Für Kinder bis drei Jahre werden Kosten für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater übernommen, sofern keine Familienangehörigen die Versorgung übernehmen können. Kinder ab drei bis sechs Jahre haben einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Kommunen verrechnen die Beitragsleistungen für den Kindergartenplatz direkt mit der Arbeitsagentur. Kinder ab sechs bis zur Vollendung der Vollschulzeitpflicht, können einen Hortplatz beanspruchen, sofern dieser aufgrund der täglichen Umschulungszeiten notwendig wird. Ebenso bestehen Leistungsansprüche, wenn pflegebedürftige Angehörige mit im Haushalt leben.
Kosten für auswärtige Unterkunft oder Umzug
Ist eine vorübergehende zusätzliche auswärtige Unterkunft notwendig, um die Umschulung durch die Anwesenheitspflicht des Umschülers abzusichern, werden die Kosten nach den ortsüblichen Maßstäben des Immobilienmarktes übernommen. Sind die Kosten für einen Umzug günstiger, kann die Arbeitsagentur auf diesen bestehen, sofern damit keine Härte gegenüber den Familienangehörigen besteht. (Bsp.: Minderjährige im Haushalt können nicht mehr gerecht versorgt werden.)
Fahrtkosten zur Umschulungsstätte
Besonders Personen, die auf dem Land wohnen, müssen mittels öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw, die An- und Abfahrt zur Umschulungseinrichtung sicherstellen. Wer über zu geringe Mittel verfügt, um die Kosten selbst zu tragen, erhält in der Regel eine Fahrtkostenpauschale.
Einmalige Sonderleistungen
Im Einzelfall kann ein zinsloses Darlehen durch die Agentur für Arbeit gewährt werden, etwa dann, wenn der oder die Umschüler/in für die Anfahrten ein angemessenes Fahrzeug anschaffen muss.
Förderungen zur Umschulung im IT-Systemfachbereich beantragen
Alle Anträge zur Umschulung sind bei der örtlichen Arbeitsagentur zu beantragen, die dem Wohnsitz des Antragstellers entspricht. Bitte beachten: In Großstädten gibt es oft mehrere Arbeitsagenturen, die immer nur für einen bestimmten Bezirk innerhalb der Stadt zuständig sind. Deshalb ist es wichtig, zuvor Erkundigungen über die Zuständigkeit der Arbeitsagentur einzuholen.
Der Antrag ist immer in Schriftform durch ein persönliches Vorsprechen bei der zuständigen Arbeitsagentur zu stellen. Dazu besteht eine Ausweispflicht mittels Personalausweis oder Reisepass. Für die Antragstellung sind Einkommensnachweise vorzulegen, sofern diese bestehen.
Tipps:
- Vor Antragstellung zur Umschulung intensiv mit dem Tätigkeitsfeld beschäftigen und eigene Interessen und Fähigkeiten überprüfen.
- Wie hoch ist die Möglichkeit einer Festanstellung nach der Umschulung im gewählten Berufsfeld? Eine Berufsberatung vorab ist hilfreich. Auch lohnt es sich, das Angebot an IT-Umschulungen zu vergleichen.
- Wie hoch sind die Verdienstmöglichkeiten? Die Lebensplanung muss sich künftig damit sicherstellen, um eine Arbeitslosigkeit zu verhindern oder auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
Hallo zusammen,
vielen herzlichen Dank für den spannenden und informativen Beitrag zum Thema Umschulung. Aus meiner Sicht ist die Umschulung eine sehr gute Möglichkeit, um etwas neues auszuprobieren und dies aus den unterschiedlichsten Gründen.