Zur Telekom wechseln und Rufnummer mitnehmen: So einfach gehts!

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Ein altes Bedienfeld einer Telekom-Telefonzelle
Wer seine Rufnummer zur Telekom mitnehmen möchte, kann dies auf unterschiedlichen Wegen tun. Foto: MichaelGaida/pixabay.com

Ein Wechsel zur Telekom kann sich mitunter lohnen. Die Mitnahme der vorhandenen Rufnummer ist in wenigen Schritten möglich. Wobei drei verschiedene Szenarien vorstellbar sind. Eine umfangreiche Erklärung zeigt, wie die eigene Rufnummer zur Telekom mitgenommen wird. So schnell wie möglich, zum Vertragsende oder wahlweise zum Wunschtermin.

Die Rufnummer bei einem Wechsel zur Telekom so schnell wie möglich mitnehmen

Die Rufnummern-Mitnahme kann problemlos über die Telekom beantragt werden. Hierfür muss der Vorvertrag bereits gekündigt sein. Außerdem sollte das Ende des Vorvertrages innerhalb der nächsten acht Kalendertage liegen. Trifft beides nicht zu, ist der vorherige Dienstleister Ansprechpartner. Der bisherige Anbieter muss vom Kunden darüber informiert werden, dass die Rufnummer bereits vor Ende des Vertrages in den Neuvertrag übernommen wird. Der vorherige Anbieter kann daraufhin einen sogenannten Opt-in setzen, welcher die Rufnummern-Mitnahme vor Vertragsende ermöglicht. Wurde der Opt-In gesetzt, erhält der Kunde eine Information. Sobald dem Kunden die Bestätigung vorliegt, hat dieser 30 Tage Zeit die Telekom mit der Portierung zu beauftragen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Mitnahme der Rufnummer direkt bei Abschluss des Neuvertrages mit der Telekom zu beantragen. Diese Beantragung ist telefonisch, online oder in den Shops möglich. Die Telekom klärt anschließend alle erforderlichen Schritte mit dem vorherigen Anbieter und informiert den Kunden per SMS über den Termin. In der Regel erfolgt die Rufnummern-Mitnahme unmittelbar mit Beginn des neuen Vertrages. Hinweis: Sofern der Neuvertrag mit Rufnummern-Portierung in einem Telekom-Shop abgeschlossen wird, müssen die Kündigungsbestätigung und der Personalausweis vorgelegt werden.

Rufnummern-Mitnahme bei bereits erfolgter Kündigung des Vorvertrages

Sofern der Vorvertrag bereits gekündigt wurde und das Kündigungsziel innerhalb der nächsten vier Monate liegt, erfolgt die Beauftragung der Rufnummern-Mitnahme direkt mit Abschluss des Neuvertrages bei der Telekom. Die Beauftragung der Telekom kann auch dann erfolgen, wenn der Vorvertrag bereits vor weniger als drei Monaten ausgelaufen ist. Die Telekom setzt sich anschließend mit dem bisherigen Anbieter in Verbindung, um sämtliche Einzelheiten und Schritte zu klären. Auch diese Beauftragung ist online, telefonisch oder in den Shops möglich.

Die Rufnummer zum Wunschtermin mitnehmen

Unter Umständen ist es möglich, die Rufnummern-Mitnahme vor dem Kündigungstermin des vorherigen Anbieters durchzuführen. Dafür ist es erforderlich, den bisherigen Dienstleister über die gewünschte Portierung zum Wunschtermin zu informieren. Im Anschluss wird ein Opt-In gesetzt, welches die Mitnahme ermöglicht. Nachdem das Opt-In gesetzt ist, muss die Telekom innerhalb von 30 Tagen informiert und beauftragt werden. Sofern der Wunschtermin erst nach dem Kündigungstermin des Vertrages liegt, lässt sich die Mitnahme direkt bei der Telekom beantragen. Hier muss jedoch bedacht werden, dass der bisherige Anbieter die Rufnummer zum Kündigungstermin abschaltet und diese erst zum genannten Wunschtermin wieder aktiviert wird. Wunschtermin-Mitnahmen sind ebenfalls telefonisch, online oder im Shop möglich. Auch hier sind die Kündigungsbestätigung und der Personalausweis erforderlich, sofern die Beauftragung im Shop erfolgt.

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Fallen Kosten für die Rufnummern-Mitnahme an?
Prinzipiell kann der bisherige Anbieter Gebühren für die Rufnummern-Mitnahme berechnen. In den meisten Fällen belaufen sich diese auf 29,95 Euro, bei einmaliger Fälligkeit. Einige Anbieter verlangen auch etwas weniger, manche etwas mehr. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass Prepaid-Karten mit einem ausreichenden Guthaben versehen sind. Die Kosten werden bei einem Wechsel nicht von der Telekom, sondern vom Voranbieter veranschlagt. Detaillierte Informationen finden sich in den Vertragsunterlagen, den AGBs oder auf den Internetseiten des Dienstleisters.

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